
(”Das alles anders werden kann”, Dritte Wahl) Bislang finden sich hier ja einige Beiträge mit einem Pro zum Thema Jugendschutz, denn das ist eine Sache, die mehr und mehr auch persönlich interessiert. Die Mechanismen dahinter, die Strukturen, Entscheidungsfindungen, Rollenverteilungen und all das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Parteien sind auch ohne die Einmischung von selbsternannten CSU-Experten schon spannend genug, wenn man sich einmal ernsthaft damit beschäftigt. Alles schön und gut und es bleibt beim Kopfschütteln angesichts mancher Titel, die dennoch ungeschnitten im Handel erscheinen. Gleiches gilt aber auch in anderer Richtung und da gibt es seit gestern Nachmittag ein ganz böses Beispiel namens “Wet”.
Grundsätzliches: Wenn in der deutschen Version von “Bioshock” die Blutmenge reduziert wird, Brandtexturen anders gestaltet sind und an der Rohrzange kein Blut kleben bleibt (siehe Schnittberichte), dann ist das hinnehmbar. Denn das Spiel ist sehr stark auf die Story fokussiert, auch wenn Gewalt (in erwachsener Darstellung) darin eine Rolle einnimmt. Aber eben kein tragendes Element ist. “Bioshock” ist eine ganze Menge mehr als ein Shooter in einer Irren-verseuchten Unterwasserstadt und deshalb besteht in diesen Fällen kein Problem mit den Cuts, den für mich haben sie den Spielspaß in keinster Weise gemindert. Zudem haben sie für eine USK-Freigabe ab 18 Jahren (meinetwegen auch die politisch korrekte Form “keine Jugendfreigabe”) gesorgt, womit das Spiel hier in den größeren Händlerregalen zu finden ist. Und nach den wirtschaftlichen Misserfolgen der (Quasi-)Vorgänger kann man den Leuten einen Verkaufserfolg durchaus gönnen. Das werden sie wohl auch selbst gedacht haben und die Schnitte daher entsprechend vorgenommen. Allein schon deshalb ist der Begriff “Zensur” mal wieder fehl am Platz, denn die Macher / Publisher schneiden die Dinger selbst, an §5 Satz 1.3 muss sich also niemand unnötig aufregen. Dann schon eher an Publishern, die ihre Games auf Biegen und Brechen hier rausbringen wollen und dafür selbst derbe Schnitte nicht scheuen.
So einen Fall haben wir nun mit “Wet”. Das ist Quasi ein Grindhouse-Film in Spielform: Eine Killerin schießt sich durch die Level, Inspiration finden die Entwickler ganz offensichtlich bei John Woo, “Shoot ‘em up”, “Stranglehold”, “Madworld” und den erwähnten Trash-Flicks aus den 1960er- bis 80er-Jahren. Beschäftigt man sich damit (falls das nach “Planet Terror” und “Death Proof” nicht schon geschehen ist), findet sich schon nach minimaler Wiki-Recherche heraus, dass Grindhouse-Features neben billigster Machart und Look nicht mit Gewalt und / oder Sex gespart haben - und das selbstredend in reißerischer Darstellung, von “Django” über “Shaft” bis “Surf Nazis Must Die” finden sich da dutzende Beispiele. Das ist allerdings keine selbstzweckhafte, sondern auf eine gewisse Art stilisierte Darstellung, die schon allein aufgrund der überzogenen Dialoge und Optik von jedem Menschen mit ein wenig Sinn für Ironie nicht für voll genommen werden kann. Nicht anders ist es zu erklären, dass die meisten der Filme noch heute erhältlich sind - von der FSK ab 18 Jahren freigegeben. Nun macht man daraus ein Spiel und nach den erwähnten Charakteristika ist eigentlich klar, was “Wet” enthalten muss, wenn es authentisch rüberkommen soll: literweise Pixelblut und überzogene Gewalt. Denn hier ist das nun mal der Kern eines ganzen Filmgenres, dessen Einflüsse übrigens noch in heutigen Produktionen spürbar ist. Ein Grindhouse-Game ohne Splatter geht einfach nicht, man macht auch kein Rennspiel ohne Start- und Ziellinie. Und was ist herausgekommen? Bingo, ein komplett zerschnittener Mist.
Nicht nur, dass die Gewaltdarstellungen quasi wegfallen, die Schnitte ziehen das Game auch noch schnellstmöglich ins Lächerliche. Beispiele? Zunächst sind die (ohnehin schlecht synchronisierten) Dialoge geschnitten, was durchaus einen Erstfall darstellen dürfte. Dann sorgen die fehlenden Splatter-Effekte dafür, dass beispielsweise eine Schwertattacke für den Attackierten tödlich endet, das aber einfach nur surreal rüberkommt, schließlich fließt kein Tropfen virtuellen Blutes. Richtig, kein einziger, also auch keine reduzierte Menge oder pinkfarbene Alienscheisse wie seinerzeit bei “Turok”. So spielt man das dann einige Minuten lang und freut sich still und heimlich, die EU-Version gekauft zu haben und nicht die USK-18er. Dieses Mal sogar mit einer Art “Berechtigung”, denn ein Grindhousegame ohne derartige Features besitzt einfach null Glaubwürdigkeit und damit auch null Spielspaß. Was das bedeutet? In Zeiten des Webs spricht sich sowas rum und erste Tests zum Game erwähnen die Schnitte auch. Kurz: Wer kann, importiert sich die EU-Version aus Österreich oder der Schweiz, die speziell für den hiesigen Markt zugeschnittene Version floppt dagegen. Überhaupt: “Wet” wird kein Hit, dazu erscheint es zum falschen Zeitpunkt (”Brütal Legend” und “Modern Warfare 2″ stehen schließlich in den Startlöchern). Warum also keine Indizierung riskieren und das Ding uncut rausbringen? Der “wirtschaftliche Totalschaden”, als den man eine Indizierung ja gemeinhin beschreibt, ist schließlich nur einer, wenn sich das Teil nicht vertickt. Und genau das hätte mit einer Uncut sicher besser abgewendet werden können als mit einem Zerschnitt. Denn: Die Dinger sind für Erwachsene weiterhin erhätlich und das nicht nur über Webshops, sondern auch über den Handel. Jeder Händler mit ein wenig Plan weiß, dass er die Dinge völlig legal an Erwachsene verkaufen darf und hat sie demnach unterm Ladentisch. Lediglich die Sache mit der Presse ist anders - aber auch hier ist nie letztgültig geklärt worden, inwiefern die Besprechung (nicht Werbung - genau wie man es vom objektiven Journalismus erwartet) eines indizierten Werks strafbar wäre. Aber gut, hier hat man vermutlich einfach an die Kohle gedacht und dafür den künstlerischen (und ja, Grindhouse / Exploitation fällt unter den Begriff “Kunst”) Tod eines (in der Originalversion) richtig spaßigen Werks in Kauf genommen. Ist die USK schuld? Schwer zu sagen, fraglich wäre, ob die Schnitte vor oder nach einer Vorlage dort stattgefunden haben. Vielleicht hat man es ja mal probiert und eben nicht die rote 18 bekommen, vielleicht ist es aber auch vorab passiert, einfach um sicher zu gehen und vor dem Release keine Zeit zu verschwenden. Sicher ist, dass die Leute dort nicht dumm sind und Gewalt sehr differenziert einzuordnen vermögen - wie in diesem sehr empfehlenswerten Beitrag der “GEE” zu lesen ist.
Fällt all das nun noch unter Jugendschutz, oder dreht es sich mehr um geldgeile Publisher? Sollte man die USK verfluchen, weil sie das Teil in der Uncut-Version eventuell indiziert hätte und damit die Billigheimer-Elektroketten als Verkaufsplatz wegfallen - was aber unter Umständen ohnehin wenig ausmacht, da “Wet” sicher kein Millionenseller wird (dafür ist die Grafik trotz gut auf trash gemachten Filtern zu altbacken und das Gameplay zu linear). In diesem Fall kann man das handhaben, wie man will, die Faktenlage ist ja nicht vollständig geklärt. Sicher ist, dass “Wet” in der Originalversion - also so, wie die Macher sich das Spiel gedacht haben und machen wollten - ein kurzweiliger Zeitvertreib ist. Der in der lokalisierten Fassung meinetwegen liebend gerne im Regal verrotten darf.









