Grooveshark

Liebe Damen und Herren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA),
mit Bedauern musste ich am heutigen Morgen feststellen, dass der Musik-Streaming-Dienst “Grooveshark” von einem Rechner aus Deutschland aus nicht mehr erreichbar ist. Die Betreiber nennen als Grund “unverhältnismäßig hohe Betriebskosten” – gemeint sind damit vermeintlich Abgaben an Sie aus Forderungen, die sie in ihrer Funktion als Vewertungsgesellschaft erheben dürfen. Bereits in der Vergangenheit haben diese Forderungen dazu geführt, dass der Online-Dienst Youtube zahlreiche Videos mit Musikstücken für Nutzer aus Deutschland gesperrt hat, um einer Zahlung von Abgaben an Sie zuvorzukommen. Grooveshark geht noch weiter und stellt für deutsche Nutzer den kompletten Betrieb ein. Auf den ersten Blick mag Ihr Vorgehen gerechtfertigt sein – handeln sie doch im finanziellen Interesse ihrer Mitglieder, darunter auch Künstler. Mit etwas Weitblick dürfte jedoch selbst einer als nicht gerade gegenwartsfähig wahrgenommenen Vereinigung wie Ihnen auffallen, dass Sie sich mit Handlungen wie dieser letztlich die eigene Geschäftsgrundlage entziehen.
Denn das Geschäft mit Musik beruht auf dem Verkauf von Tonträgern in haptischer wie digitaler Form oder der Sendung von Musikstücken. Für letztere – also die öffentliche Aufführung urheberreichtlich geschützer Werke – nehmen Sie Gelder ein, etwa von Radiosendern. Oder Youtube. Oder Grooveshark. Bislang hat das System gut funktioniert, da Radiosender über Werbung Einnahmen generieren, die die Abgaben an Sie übersteigen. Grooveshark tut dies entweder nicht oder ist nicht willens, Abgaben zu entrichten. Soweit, so bekannt und es ist nicht der erste Vorgang dieser Art, der im Endeffekt damit endet, dass ein Anbieter sein Angebot für den deutschen Markt entweder streicht oder drastisch reduziert. Für Sie kein Problem: So nehmen sie eben nichts mehr ein, dafür sind die Interessen ihrer Klientel geschützt.
Damit machen Sie es sich einfach und berücksichtigen eines nicht: Dienste wie Grooveshark sind in der Lage, die Absätze durch verkaufte Tonträger zu steigern. Denn sie ermöglichen es potenziellen Kunden, Stücke oder komplette Alben vor einem Kauf in voller Länge probezuhören und das unabhänigig von Uhrzeiten oder Orten – stattdessen permanent und dezentral. Diesen Vorteil bietet etwa der stationäre Handel nicht, auch Online-Händler wie iTunes ermöglichen lediglich das Probehören über wenige Sekunden und nicht in voller Länge. Kurz: Das dort Ermöglichte reicht bestenfalls für einen Ersteindruck, der nicht kaufentscheidend sein muss. Die Möglichkeit, ein komplettes Werk durchzuhören, ist dem weit überlegen – und damit tendenziell besser geeignet, um Verkäufe zu fördern. So geschehen in zahlreichen Fällen, mich persönlich betreffend: Nach dem Hören eines Albums entschied ich mich zum Kauf und damit zum Fortbestand der Musikindustrie insgesamt. Indem ich dazu betrage, Umsätze zu generieren. Umsätzen, von denen Künstler und Verwertungsgesellschaften profitieren. Indem ich letztlich dazu beitrage, ihre Existenzgrundlage zu sichern. Dies ist geschehen, weil es Grooveshark gibt und ich mir dort vor dem Kauf einen umfassenden Eindruck eines Werkes einholen konnte. Kostenlos, wann ich wollte, von überall her.
Welche Möglichkeiten bleiben nun, nachdem der Dienst nicht mehr erreichbar ist? Nun, das wissen Sie vermutlich selbst am besten: Entweder in den Handel gehen, dort anstehen und reinhören, auf Webseiten der Künstler vorbeischauen in der Hoffnung, dass dort einzelne Songs der Alben gehört werden können oder – auch das soll ja bisweilen noch vorkommen – darauf vertrauen, dass vor dem Release ein Stream verfügbar ist. Oder zu Raubkopien greifen. Denn – und das wird gerne vergessen – das ist für viele Musikhörende die einzige, verbleibende Möglichkeit, so sie vorab probieren möchten, was sie unter Umständen zu erwerben gedenken. Grooveshark hat keine Raubkopien ermöglicht, die Songs konnten nicht geladen werden, niemand hat etwas daran verdient oder verloren – stattdessen ermöglichte der Dienst es den Nutzern, ohne eine strafbare Handlung zu begehen ein Konsumprodukt vor dem Kauf zu testen. Etwas, das bei nahezu jedem anderen Konsumvorgang (Kleidung, Autos) völlig normal und alltäglich ist und auch in anderen Teilbereichen der Medienwirtschaft (etwa gedruckte Zeitungen und Magazine oder Videospiele) zum Normalfall gehört: Ehe wir uns für den Kauf entscheiden, wollen wir sehen / hören, was wir da konsumieren. Für die Musikindustrie scheint das problematisch zu sein.
Liebe Damen und Herren der GEMA, Sie sehen vielleicht, wohin die Reise geht: Sie graben sich selbst das Wasser ab. Statt Grooveshark als Möglichkeit der Verbreitung von Musik und damit auch Basis für weitere Gewinne durch den Verkauf selbiger wahrzunehmen, treiben Sie den Dienst mit ihren Forderungen aus dem Land. Es bleibt der Eindruck, dass die Musikindustrie die einzige Industrie ist, der nicht an Gewinnen und einer Verbreiterung der Zielgruppe gelegen ist, sondern verstärkt daran, Kunden und Nutzer zu kriminalisieren.
Vielleicht kennen Sie den Film “Fight Club”. Es gibt darin eine Szene, in der ein Barbesitzer namens Lou in den Keller seiner Bar hinuntersteigt, wo die unangemeldeten Treffen des Fight Club stattfinden (Sie finden die Szene hier). Lou ist nicht damit einverstanden, dass ohne sein Wissen in seinen Räumlichkeiten Treffen stattfinden. Der “Held” des Filmes, ein gewisser Tyler Durden, erklärt Lou daraufhin, dass hier kein Geld gemacht wird, dass alle freiwillig hier sind, niemand etwas einnimmt oder bezahlt – auch Lou macht durch den Fight Club im Keller keine Miese. Dessen Mitglieder benötigen den Raum lediglich, um sich dort allabendlich zu treffen, mehr nicht. Lou sieht dies zunächst nicht ein. Lediglich durch einen recht drastischen Einsatz Durdens, der sich von Lou verprügeln lässt und währenddessen weiterhin nicht vom Vorhaben abrückt, den Keller weiterhin zu benutzen, kann er umgestimmt werden.
Lou der Kellerbesitzer, das sind Sie.
Mit freundlichen Grüßen
V.B.
P.S.: Dieses Schreiben ist offen. Sie finden es unter volker-bonacker.de













